Glossar: Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die von den Gemeinden auf die Ertragskraft von Gewerbebetrieben erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen in Deutschland dar.

Steuerpflichtig sind alle inländischen Gewerbebetriebe, während Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe von dieser Steuer befreit sind. Die Berechnung der Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbeertrag, der aus dem steuerlichen Gewinn des Unternehmens ermittelt wird. Dieser Gewinn wird durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert, um die tatsächliche Ertragskraft des Betriebs unabhängig von der Finanzierungsstruktur abzubilden. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem gesetzlichen Freibetrag in Höhe von derzeit 24.500 Euro, während Kapitalgesellschaften diesen nicht in Anspruch nehmen können. Nach Abzug des Freibetrags wird der verbleibende Ertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert, woraus sich der Steuermessbetrag ergibt. Auf diesen Messbetrag wendet die jeweilige Gemeinde ihren individuell festgelegten Hebesatz an, der mindestens 200 Prozent betragen muss. Durch die stark variierenden Hebesätze der Gemeinden unterscheidet sich die tatsächliche Steuerbelastung je nach Standort erheblich. Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer zudem bis zu einem gewissen Grad auf die Einkommensteuer der Gesellschafter anrechnen lassen, was die Belastung mildert.

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