Glossar: Werbungskosten

Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, insbesondere im Bereich der nichtselbstständigen Arbeit. Sie werden vom Bruttoeinkommen abgezogen und mindern so direkt das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern.

Typische Beispiele für Werbungskosten sind die Fahrtkosten zur Arbeit, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Berufsbekleidung oder Fachliteratur sowie Fortbildungskosten. Auch ein beruflich genutztes Arbeitszimmer oder Kosten für eine doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber berücksichtigt bei jedem Arbeitnehmer automatisch einen pauschalen Betrag, den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag, ohne dass Nachweise erbracht werden müssen. Erst wenn die tatsächlichen Ausgaben diesen Pauschbetrag überschreiten, lohnt sich das detaillierte Auflisten und Nachweisen der Kosten in der Steuererklärung. Wichtig ist, dass alle geltend gemachten Kosten in einem klaren beruflichen Zusammenhang stehen müssen und private Lebenshaltungskosten streng abgegrenzt werden. Belege und Rechnungen sollten vom Steuerzahler sorgfältig aufbewahrt werden, um Rückfragen des Finanzamts jederzeit beantworten zu können. Auch in anderen Einkunftsarten, wie etwa bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen, spielen Werbungskosten eine wichtige Rolle. Die steuerliche Beratung hilft Steuerzahlern dabei, das Potenzial der Werbungskosten voll auszuschöpfen und keine abziehbaren Beträge zu übersehen.

Begriffsdefinition teilen:

Weitere Glossar-Begriffe