Glossar: Soll- und Ist-Versteuerung
Soll- und Ist-Versteuerung
Bei der gesetzlich als Regelfall vorgesehenen Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde. Das bedeutet für den Unternehmer, dass er die Steuer auch dann an das Finanzamt abführen muss, wenn der Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat. Dies kann insbesondere bei langen Zahlungszielen zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen, da das Unternehmen die Steuer vorstrecken muss. Um dies zu vermeiden, können bestimmte Unternehmen beim Finanzamt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, die sogenannte Ist-Versteuerung, beantragen. Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Kunde die Rechnung tatsächlich begleicht. Die Genehmigung zur Ist-Versteuerung ist an gesetzliche Grenzen gebunden, die sich am Gesamtumsatz des Vorjahres oder der Rechtsform orientieren. Freiberufler dürfen die Ist-Versteuerung unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes anwenden. Für das Cashflow-Management kleinerer Betriebe ist die Wahl des passenden Versteuerungsverfahrens von entscheidender Bedeutung.
