Glossar: Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer
Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt derzeit flächendeckend 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommt in der Regel noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die festgesetzte Körperschaftsteuer. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen, das die juristische Person innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahres nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes erzielt hat. Da Kapitalgesellschaften rechtlich eigenständige Subjekte sind, wird ihr Gewinn unabhängig von den Einkünften der Gesellschafter besteuert. Schüttet die Gesellschaft Gewinne an ihre Gesellschafter aus, fällt auf Ebene der Empfänger zusätzlich die Abgeltungsteuer oder das Teileinkünfteverfahren an. Um eine unzulässige Doppelbesteuerung zu vermeiden, sieht das deutsche Steuerrecht hierbei spezielle Entlastungsmechanismen vor. Verdeckte Gewinnausschüttungen, bei denen Vermögensvorteile unzulässig an Gesellschafter abfließen, müssen im Rahmen der Steuererklärung korrigiert und dem Gewinn hinzugerechnet werden. Für Steuerberater erfordert die Körperschaftsteuererklärung eine präzise Überprüfung aller Verträge zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern.
